Die Vereinsordnung des Wartburgclub Berlin-Brandenburg e.V.

 

Vorwort

Der Wartburgclub Berlin-Brandenburg ( WBB ) versteht sich als Verein, in dem regionale Gruppen arbeiten.

Diese Vereinsordnung für alle Mitglieder bindend.

 

1.         Name und Sitz des Vereins

 

Der Verein trägt den Namen „Wartburgclub Berlin-Brandenburg“ (WBB). Er hat seinen Sitz in 

Briesen / Mark und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“.

 

2.         Ziel und Zweck des Vereins

 

Der Wartburgclub Berlin-Brandenburg ist eine eigenständige unabhängige Vereinigung von Personen, deren Ziel es ist, Automobile der Marke „Wartburg“ zu erhalten. Dazu zählen alle Fahrzeuge, die im IFA-Verbund hergestellt wurden, z.B.: Barkas und / oder Fahrzeuge, die einen Dreizylinder-Zweitakt-Motor haben. Die Mitglieder helfen und unterstützen sich gegenseitig bei der Restauration, der Reparatur und der Pflege ihrer Automobile. Um regional eine intensive Zusammenarbeit zu ermöglichen, besteht der Verein nur aus Mitgliedern der Länder Berlin und Brandenburg. Die Mitglieder leisten Öffentlichkeitsarbeit, organisieren Veranstaltungen oder bieten Hilfe, Erfahrungen und Wissen an. Hierbei kann jedes Mitglied aktiv das Vereinsleben mitgestalten.  Die wichtigste Arbeit läuft über verschiedene Arbeitsgruppen, die sich unter anderem mit Fragen:

 - der Öffentlichkeitsarbeit / Veranstaltungen, - Instandhaltung und Instandsetzung erhaltenswerter Objekte aus dem Fahrzeugbau befassen. Unter anderem fördern wir die Jugendarbeit.

 

3.         Mitgliedschaft

 

3.1)   Erwerb der Mitgliedschaft

 

Mitglied kann jeder werden, der ein Fahrzeug, wie unter Punkt 2 beschrieben, besitzt oder die Absicht hat, sich ein solches Fahrzeug anzuschaffen. Der Wohnsitz sollte in Berlin oder Brandenburg sein.

3.2)   Mitgliedschaft  

            

Mitglieder nehmen, aktiv und regelmäßig am Vereinsleben teil. Die Mitglieder zahlen Beiträge und haben damit die Möglichkeit, alle Leistungen des Clubs in Anspruch zu nehmen.

 

3.3)   Form der Anmeldung / Beginn der Mitgliedschaft

 

Die Anmeldung erfolgt schriftlich (Datenerfassungsblatt)  beim Vorstand unter Angabe von persönlichen Daten (Passfoto) und Fahrzeugdaten. Der Mitgliederantrag ist vollständig ausgefüllt, mit persönlicher Unterschrift bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Über die Zulassung der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft im Verein beginnt am Tag der Zulassung durch den Vorstand. Der Mitgliederbeitrag ist bei Beginn der Mitgliedschaft innerhalb von 4 Wochen auf das Konto des Clubs oder beim Kassenwart zu entrichten.

Die Mitgliedschaft beginnt nicht, wenn keine gültigen Daten angegeben wurden, der Mitgliederbeitrag nicht eingezahlt wurde oder die aufnahmewillige Person einer Sperrfrist unterliegt. 

 

3.4)    Ende der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt,  Ausschluss,  Wegfall oder Tod.

Die Austrittserklärung ist beim Vorstand ohne Angabe von Gründen schriftlich einzureichen.

Ein Ausschluss erfolgt, wenn ein Mitglied in grober Art und Weise gegen die Vereinordnung verstoßen hat oder den Ruf des WBB durch sein Verhalten nachhaltig schädigt. Das Mitglied hat das Recht einer Gegendarstellung bei einer nächstfolgenden Mitgliederversammlung. Bei Ausschluss kann eine Wiederaufnahme nach einer Sperrfrist von 1 Jahr erfolgen.

Wegfall der Mitgliedschaft, wenn sich ein Mitglied innerhalb eines Jahres nicht meldet, an 

Aktivitäten  des Vereins nicht mehr teilnimmt bzw. 3 mal unentschuldigt fehlt, den Mitgliederbeitrag eines Kalenderjahres nicht einbezahlt hat, nicht erreichbar ist oder wenn nach einem Postrücklauf keine gültige Adresse vorliegt.

Bei Eintritt eines der im Punkt 3.4.  genannten Ereignisse erlöschen alle Ansprüche

gegenüber dem WBB. Entrichtete Beiträge eines Kalenderjahres werden nicht erstattet. 

 

4.         Organisation des Vereins

 

4.1)    Die Mitgliederversammlung  (Vereinsorgan)

 

Es werden mindesten einmal im Jahr Mitgliederversammlungen einberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand, mit einer Einladungsfrist von 4 Wochen. Über die Beschlüsse in einer Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.   Auf Mitgliederversammlungen werden neue Anregungen gesammelt und Entscheidungen über Tätigkeiten des Clubs getroffen. Die Mitgliederversammlung bestimmt die personelle Besetzung des Vorstandes und der Ämter bzw. über die Neuschaffung von Ämtern. Bei Abstimmungen besitzt jedes Mitglied eine Stimme. Für eine Entscheidung bedarf es mehr als die Hälfte (einfache Mehrheit) der Stimmen aller anwesenden Mitglieder. Außerdem muß die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

             

4.2)     Der Vorstand  (Vereinsorgan)

 

Der Vorstand besteht aus mind.4 Personen  ( Vorsitzender, 1.stellv. Vorsitzender, 2.stellv. Vorsitzender  Kassenwart ). Dazu kommt ein erweiterter Vorstand (Arbeitsgruppe). Die Anzahl der Mitglieder der Arbeitsgruppe ist  variabel. Die Arbeitsgruppe unterstützt den Vorstand bei seiner Arbeit, hilft bei Entscheidungsfindungen und trägt Entscheidungen mit. Der Verein kann nur durch mindestens 2 Vorstandsmitglieder gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam  vertreten werden.

 

4.3)    Stammtische

 

Einmal im Monat werden in Regionen,  mit ausreichender Mitgliederzahl, Stammtische einberufen, um die Kontakte der Mitglieder untereinander zu pflegen und um Informationen weiterzureichen.

            

4.4)    Ämter im Verein  (Allgemeines)

 

Es existieren verschiedene Ämter im Verein. Die Vergabe der Ämter obliegt der Mitgliederversammlung. Hat eine Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden das Recht der Entscheidungsbefugnis nicht abgesprochen, so hat der Vorsitzende ebenfalls das Recht, dringende Entscheidungen zu treffen.

 

5.         Mitgliedsbeiträge

 

5.1)   Der Mitgliederbeitrag ist als Jahresbeitrag, jeweils im Januar spätestens bis Ende Februar des  

betreffenden Jahres auf das Konto des WBB zu überweisen oder beim Kassenwart zu bezahlen. Die Höhe des Jahresbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

 

5.2)   Die Mittel des WBB dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des WBB. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des WBB fremd sind, begünstigt werden.

 

5.3)   Einmal jährlich wird der Mitgliederversammlung ein Rechenschaftsbericht vorgelegt.

6.         Pflichten der Mitglieder

 

6.1)    Allgemeines

Um die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes mit dem geringst möglichen Aufwand zu gewährleisten, ist es nötig, den Mitgliedern Pflichten aufzuerlegen. Neben den Meldepflichten, die sich aus Punkt 3 ergeben, sieht Punkt 8.3 noch die Pflicht vor, die Daten ausgeschiedener Mitglieder nicht mehr zu nutzen. Das Mitglied ist verpflichtet, sich an die Vereinsordnung zu halten und alles zu unterlassen, was dem Ruf des Vereins schaden könnte.

 

6.2)    Pflicht der Teilnahme an Aktivitäten des WBB  

 

Die Mitglieder haben die Pflicht an Aktivitäten des WBB  teilzunehmen.

Die Teilnahme an Aktivitäten des WBB e.V. ist unaufgefordert  bei der Geschäftsstelle anzumelden.

Sollte einem Mitglied die Teilnahme nicht möglich sein, so ist dies der Geschäftsstelle unaufgefordert mitzuteilen. Dreimaliges unentschuldigtes Fehlen kann nach Punkt 3.4. den Wegfall der Mitgliedschaft zufolge haben.

 

6.3)    Meldung bei Anschrift- oder Telefonnummeränderung

 

Treten Änderungen in der Anschrift oder Telefonnummer eines Mitgliedes auf, so ist die neue Anschrift innerhalb von 4 Wochen beim Vorstand  ( Datenerfassungsblatt ) anzugeben, da sonst der Schriftverkehr nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Erfolgt Postrücklauf, weil keine gültige Adresse dem Vorstand gemeldet ist und kann innerhalb von 8 Wochen keine gültige Adresse ausfindig gemacht werden, wird der Wegfall der Mitgliedschaft nach Punkt 3.4 die Folge sein.

 

6.4)   Fahrzeugsbestandsänderung oder- Abmeldung

 

Wer dem Verein gemeldete Fahrzeuge abmelden oder hinzugekommene Fahrzeuge anmelden möchte, sollte spätestens mit Ablauf des Jahres (Stichtag 31.12.), in dem diese Veränderung eintrat, den Vorstand darüber in Kenntnis setzen.  ( Datenerfassungsblatt )

 

7.         Das Mitgliederverzeichnis

7.1)    Allgemein

 

Zuständig und verantwortlich für das Mitgliederverzeichnis ist der Vorstand. Die Aushändigung des Mitgliederverzeichnisses erfolgt nur an die Mitglieder und zum Zwecke der privaten Kontaktaufnahme. Die gewerbliche Nutzung von Daten aus dem Mitgliederverzeichnis ist grundsätzlich nicht gestattet!

 

7.2)   Inhalt des Mitgliederverzeichnisses

 

Mit dem Mitgliederverzeichnis werden die angegebenen Daten der Mitglieder weitergegeben, bis auf die Fahrgestellnummer, Tag und Monat der Geburt. Verzeichnet wird: Adresse, Telefonnummer, Geburtsjahr,    unter Umständen gekürzte Form des Punktes “Ausstattung, Extras”,  Beginn der Mitgliedschaft (Monat und das Jahr).

 

7.3)   Ausgabe des Mitgliederverzeichnisses, jährliche Aktualisierung

 

Erfolgt im ersten Quartal eines jeden Jahres per Post nach Eingang des Mitgliedsbeitrages.
Neumitglieder erhalten nach Anmeldung und Eingang des ersten Mitgliedsbeitrages ihr
Mitgliederverzeichnis.

 

8.   Datenschutz

8.1)   Allgemeines

 

Die erhobenen Daten werden durch den Vorstand erfasst, gespeichert, verwaltet und an die Mitglieder des WBB e.V. in Form des Mitgliederverzeichnisses weitergereicht. Die Vordrucke mit den angegebenen Daten der Mitglieder verbleiben für die Dauer der Mitgliedschaft beim Vorstand.

 

8.2)   Datenschutz

 

Die den Mitgliedern bekannt gewordenen Daten über eine Person, die in den Geltungsbereich dieser Vereinsordnung (siehe dazu Punkt 10.2) fällt, sind gegenüber Personen, die nicht zum Verein gehören, vertraulich zu behandeln. Sie unterliegen dem Datenschutz. Die  Weitergabe von Daten aus dem Mitgliederverzeichnis durch Mitglieder des WBB und anderweitig (z.B. telefonisch) bekannt gewordene personenbezogene Daten, ohne vorher das ausdrückliche Einverständnis der zu diesen Daten im Verein gehörigen Person eingeholt zu haben - an Nichtmitglieder - auch an Mitglieder anderer Clubs - ist nicht gestattet.

Zuwiderhandlungen können nach Punkt 3.4. den Ausschluss zur Folge haben.

 

8.3)   Löschung von Daten

 

Bei Beendigung der Mitgliedschaft (Punkt 3.4.) werden alle persönlichen Daten des Mitglieds gelöscht. Die Mitglieder verpflichten sich, die Daten des ehemaligen Mitgliedes zu vernichten.

 

9.    Auflösung des Vereins

 

9.1 )   Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

 

9.2)     Bei Auflösung des Vereins wird sein noch bestehendes Vermögen, zu gleichen Teilen, an die zur Zeit der Auflösung noch im Verein befindlichen Mitglieder, aufgeteilt. Beschlüsse hierüber erfolgen durch die Mitgliederversammlung.

 

10.       Gültigkeit der Vereinsordnung

 

10.1)   Zeitliche Gültigkeit

 

Diese Vereinsordnung tritt mit dem 01.01.2005 in Kraft.  Die Gültigkeit ist zeitlich uneingeschränkt, sofern sie nicht durch eine neue Vereinsordnung abgelöst oder ungültig wird durch die Auflösung des Wartburgclubs Berlin-Brandenburg.

 

10.2)  Personenbezogene Daten                                                     

 

Diese Vereinsordnung ist bindend für alle Mitglieder im Verein. Für alle weiteren Personen, die durch den Kontakt zu einem Mitglied (Familie, Lebensgemeinschaften etc.) über Kenntnisse von Daten aus dem Verein verfügen, gilt die Bestimmung aus dem Punkt 8.2 (Datenschutz) dieser Vereinsordnung.

 

10.3)  Gültigkeit für ausgeschiedene Mitglieder

 

Für ausgeschiedene Mitglieder gilt die Vereinsordnung, solange wie die Daten aus dem Mitgliederverzeichnis bei dem ehemaligen Mitglied noch existent sind; d.h. das Mitgliederverzeichnis ist nach dem Ausscheiden aus dem Verein zu vernichten.